ESO ES 3.0

Hierbei handelt es sich um einen sog. Einseitensensor. Er besitzt fünf Helligkeitssensoren, die Hell--Dunkel-Veränderungen rechtwinklig zum Fahrbahnverlauf überprüfen und auswerten.

Nach diversen Softwareupdates gibt es immer noch offene Fragen zur Funktionsweise, die Herstellerfirma weigert sich, sämtliche technischen Informationen (auch an gerichtlich bestellte Sachverständige) herauszugeben.

Allerdings kann bei einer Überprüfung des gesamten Messfilmes eine Plausibilitätskontrolle des angezeigten Geschwindigkeitswertes vorgenommen werden anhand der Fotoposition und des angegebenen Abstandswertes.

Eine falsche Aufstellung führt nicht zu einer Unverwertbarkeit, ist das Gerät nicht rechtwinklig zur Fahrbahn aufgebaut, verlängert sich die jeweilige Durchfahrtsstrecke zwischen zwei Sensoren, die Durchfahrtszeit wird länger, der errechnete Geschwindigkeitswert damit geringer.

Es ist aber möglich, dass das Gerät extern beeinflusst wird. Nicht erst seit Oliver Kahn sind vorauslaufende Schatten als messwertbeeinflussend identifiziert, insbesondere bei nahe liegenden Lichtquellen kann durch die Winkeländerung des Lichteinfalls der Schatten weiter vor dem Fahrzeug liegen, was zu einer nicht unerheblichen Messwertbeeinflussung führt. Es ist also auch der gesamte Aufbau inkl. aller möglicher Lichtquellen (z.B. Sonne, Beleuchtungen und Reflektionen) zu überprüfen.

Nach der Bedienungsanleitung soll immer der gesamte Fahrbahnbereich abgebildet sein, auf dem messwertbeeinflussende Vorgänge stattfinden können.

Ich konnte u.a. nachweisen, dass aufgrund des Schattenwurfes der Lichtquelle der Überwachungskamera nicht auszuschließen ist, dass in diesem Schatten (und somit auf dem Foto nicht erkennbar) andere Helligkeitsveränderungen die Messwertbildung beeinflusst haben könnten. Hier hat sich der Sachverständige entgegen seiner Ersteinschätzung meiner Argumentation angeschlossen.

Aktuelle Urteile finden Sie unter: news.kanzlei-niedersachsen.de

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