Hinterherfahren

Bei dieser Geschwindigkeitsfeststellung sind diverse Vorgaben zu beachten, u.a.

  • muss der Abstand beider Fahrzeuge ungefähr gleichbleibend sein

  • der Abstand darf nicht mehr als den angezeigten Tachowert betragen

  • die Strecke beträgt mindestens das fünffache des Tachowertes

  • es ist ein Sicherheitsabschlag von mindestens 20% zu nehmen

  • nachts sollte sich das gemessene KFZ im Lichtkegel des Polizeifahrzeugs befinden oder aber anders absolut sicher zuzuordnen sein

Aktuelle Urteile finden Sie unter: news.kanzlei-niedersachsen.de

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