Riegl FG 21

Ein Handlasergerät, bei dem keine Überwachungsfotos erstellt werden. Dies macht eine Überprüfung schwierig.

Das angefertigte Messprotokoll sollte sehr ordentlich und vollständig ausgefüllt sein, es ist der Messbeamte als Zeuge zu vernehmen, ob er sämtliche Vorgaben der Bedienungsanleitung eingehalten hat. In der Vernehmung kann ggf. auch überprüft werden, ob er überhaupt ausreichend mit der Funktionsweise des Gerätes vertraut ist.

Aktuelle Urteile finden Sie unter: news.kanzlei-niedersachsen.de

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