Von der ersten Anfrage bis zur Vertretung vor Behörde und Gericht – so arbeiten wir zusammen.
In vier Schritten zur Verteidigung
01
Unterlagen senden
Schicken Sie mir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid – gerne per E-Mail oder über das Kontaktformular. Dazu Ihre Kontaktdaten und eine Telefonnummer.
02
Leistung wählen
Erstberatung mit Akteneinsicht oder vollständige Mandatierung – die Preise finden Sie unter Kosten. Das Mandat entsteht erst mit meiner Bestätigung.
03
Akteneinsicht
Ich fordere die Ermittlungsakte an und prüfe Messprotokoll, Eichung und Schulung des Messpersonals.
04
Einschätzung oder Verteidigung
Bei der Beratung erhalten Sie meine Einschätzung. Bei der Mandatierung werde ich gegenüber Behörde und Gericht für Sie tätig.
Unterlagen
Was ich von Ihnen brauche
Allein die Zusendung einer Vollmacht oder von Unterlagen begründet noch kein Mandat – es entsteht erst, wenn ich Ihre Anfrage bestätige oder tätig werde.
Erstberatung mit Akteneinsicht
Falls Sie eine Erstberatung mit Akteneinsicht wünschen, schicken Sie mir bitte den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid zu, gerne per E-Mail oder Kontaktformular. Weiterhin benötige ich Ihre Kontaktdaten sowie eine Telefonnummer. Bitte beachten: Die Erstberatung enthält keinen Einspruch.
Mandatierung
Wenn Sie die Vertretung durch mich (vollständige Mandatierung) wünschen, werde ich selbstverständlich gegenüber den Behörden für Sie tätig. Neben den oben genannten Unterlagen benötige ich dann die von Ihnen unterzeichnete Vollmacht sowie ggf. eine Kopie des Versicherungsscheins Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Wichtig: Einspruchsfrist beachtenHaben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, muss innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung Einspruch eingelegt sein – es zählt der Eingang bei der Behörde. Im Rahmen der Erstberatung mit Akteneinsicht lege ich keinen Einspruch für Sie ein – sie umfasst meine Einschätzung nach Prüfung der Akte. Wollen Sie die Frist wahren, wählen Sie die Mandatierung oder legen Sie selbst fristgerecht Einspruch ein. Bei einer Mandatierung senden Sie mir die Unterlagen bitte mindestens eine Woche vor Fristablauf.
Geblitzt? Handeln Sie schnell – Sie haben nur 2 Wochen Zeit!
Senden Sie mir Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid.