Bescheid prüfen lassen
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Ablauf

Wie ist der Ablauf?

Von der ersten Anfrage bis zur Vertretung vor Behörde und Gericht – so arbeiten wir zusammen.

In vier Schritten zur Verteidigung

  1. 01

    Unterlagen senden

    Schicken Sie mir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid – gerne per E-Mail oder über das Kontaktformular. Dazu Ihre Kontaktdaten und eine Telefonnummer.

  2. 02

    Leistung wählen

    Erstberatung mit Akteneinsicht oder vollständige Mandatierung – die Preise finden Sie unter Kosten. Das Mandat entsteht erst mit meiner Bestätigung.

  3. 03

    Akteneinsicht

    Ich fordere die Ermittlungsakte an und prüfe Messprotokoll, Eichung und Schulung des Messpersonals.

  4. 04

    Einschätzung oder Verteidigung

    Bei der Beratung erhalten Sie meine Einschätzung. Bei der Mandatierung werde ich gegenüber Behörde und Gericht für Sie tätig.

Unterlagen

Was ich von Ihnen brauche

Allein die Zusendung einer Vollmacht oder von Unterlagen begründet noch kein Mandat – es entsteht erst, wenn ich Ihre Anfrage bestätige oder tätig werde.

Erstberatung mit Akteneinsicht

Falls Sie eine Erstberatung mit Akteneinsicht wünschen, schicken Sie mir bitte den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid zu, gerne per E-Mail oder Kontaktformular. Weiterhin benötige ich Ihre Kontaktdaten sowie eine Telefonnummer. Bitte beachten: Die Erstberatung enthält keinen Einspruch.

Mandatierung

Wenn Sie die Vertretung durch mich (vollständige Mandatierung) wünschen, werde ich selbstverständlich gegenüber den Behörden für Sie tätig. Neben den oben genannten Unterlagen benötige ich dann die von Ihnen unterzeichnete Vollmacht sowie ggf. eine Kopie des Versicherungsscheins Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Vollmacht öffnen (PDF, neuer Tab)
Wichtig: Einspruchsfrist beachtenHaben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, muss innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung Einspruch eingelegt sein – es zählt der Eingang bei der Behörde. Im Rahmen der Erstberatung mit Akteneinsicht lege ich keinen Einspruch für Sie ein – sie umfasst meine Einschätzung nach Prüfung der Akte. Wollen Sie die Frist wahren, wählen Sie die Mandatierung oder legen Sie selbst fristgerecht Einspruch ein. Bei einer Mandatierung senden Sie mir die Unterlagen bitte mindestens eine Woche vor Fristablauf.

Geblitzt? Handeln Sie schnell – Sie haben nur 2 Wochen Zeit!

Senden Sie mir Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid.

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