Kosten
Was kostet das?
Natürlich kostet eine anwaltliche Beratung Geld. Aber auch hier gilt: Guter Rat ist teuer – können Sie es sich leisten, darauf zu verzichten?
Preismodelle
Sie haben die Wahl.
Der Beratungs- und Arbeitsumfang ist gestaffelt.
Erstberatung mit Akteneinsicht
238,00 €
Festpreis inkl. 19 % USt.
Ich fordere ergänzend die Ermittlungsakte an und prüfe sie auf Fehler des Messgeräts oder der Messung, soweit sich dies der Akte entnehmen lässt. Regelmäßig lassen sich so schon die Erfolgsaussichten einschätzen. Einen Einspruch enthält die Erstberatung nicht – die Frist läuft weiter.
AnfragenVollständige Mandatierung
ab 412,93 €
inkl. 19 % USt. · Verfahren vor der Behörde
Ich führe das Verfahren komplett für Sie, gegenüber der Behörde und ggf. dem Gericht – prozesstaktisch und unter Berücksichtigung von Voreintragungen in Flensburg, für das bestmögliche Ergebnis für Ihre Fahrerlaubnis.
AnfragenVollständige Mandatierung
Abrechnung nach dem RVG
Zugrunde liegt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Kosten hängen von der Bedeutung der Angelegenheit für Sie, der Schwere des Vorwurfs sowie vom Umfang und der Schwierigkeit der Sache ab. Üblicherweise wird wie folgt abgerechnet – bei einer Abweichung informiere ich Sie vorher.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Grundgebühr, RVG 5100 | 135,00 € |
| Verfahrensgebühr, RVG 5103 | 192,00 € |
| Postpauschale, RVG 7002 | 20,00 € |
| Summe netto | 347,00 € |
| 19 % Umsatzsteuer, RVG 7008 | 65,93 € |
| Summe brutto | 412,93 € |
Eventualposten: Fällt für die Akteneinsicht eine Gebühr an, kommen 12,00 € (zzgl. USt.) hinzu.
Wird das Verfahren in Ihrem Sinne abgeschlossen, fallen nochmals 228,48 € (brutto) Anwaltsgebühren an.
Gerichtliches Verfahren in der ersten Instanz: Im Gerichtsverfahren entstehen weitere Kosten nach dem RVG. Fahrtkosten berechne ich nach tatsächlichem Anfall (Zug, Flugzeug, Taxi); Fahrten mit dem Kfz und Abwesenheitsgeld nach dem RVG. Notwendige Spesen (z. B. Übernachtung) sind zu erstatten.
Werden Sie zur Tragung der Kosten verurteilt, tragen Sie auch Gerichtskosten sowie ggf. Kosten für Zeugen oder Sachverständige. Über das Gesamtkostenrisiko informiere ich Sie gerne. Im Falle eines Freispruchs trägt die Staatskasse sämtliche Kosten mit Ausnahme der Reisekosten des Anwalts.
Rechtsbeschwerde: Über hier anfallende Kosten werden Sie gesondert informiert.
Überblick
Was kann es insgesamt kosten?
Alle Stufen der vollständigen Mandatierung auf einen Blick – jeweils brutto inkl. 19 % USt.
| Stufe | Wann? | Betrag |
|---|---|---|
| Verfahren vor der Behörde | immer, ab Mandatierung | 412,93 € |
| Akteneinsichtspauschale | falls die Behörde sie erhebt | 14,28 € |
| Erfolgsgebühr | wenn das Verfahren ohne Gericht in Ihrem Sinne endet | 228,48 € |
| Gerichtsverfahren, 1. Instanz | nur wenn es vor Gericht geht | nach RVG, Auskunft vorab |
| Fahrt- und Reisekosten | bei persönlicher Vertretung vor Ort | nach Aufwand, Auskunft vorab |
Mit Rechtsschutzversicherung zahlen Sie in der Regel nur eine vereinbarte Selbstbeteiligung und ggf. die Reisekosten.
Rechtsschutzversichert? Na wunderbar!
Zumindest wenn Ihre Versicherung auch Verkehrsordnungswidrigkeiten umfasst. Ich stelle gerne eine kostenlose Deckungsanfrage. Regelmäßig trägt die Rechtsschutzversicherung die Kosten meiner Mandatierung; ggf. zahlen Sie eine vereinbarte Selbstbeteiligung.
Geblitzt? Handeln Sie schnell – Sie haben nur 2 Wochen Zeit!
Senden Sie mir Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid.