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Kosten

Was kostet das?

Natürlich kostet eine anwaltliche Beratung Geld. Aber auch hier gilt: Guter Rat ist teuer – können Sie es sich leisten, darauf zu verzichten?

Preismodelle

Sie haben die Wahl.

Der Beratungs- und Arbeitsumfang ist gestaffelt.

Erstberatung mit Akteneinsicht

238,00 €

Festpreis inkl. 19 % USt.

Ich fordere ergänzend die Ermittlungsakte an und prüfe sie auf Fehler des Messgeräts oder der Messung, soweit sich dies der Akte entnehmen lässt. Regelmäßig lassen sich so schon die Erfolgsaussichten einschätzen. Einen Einspruch enthält die Erstberatung nicht – die Frist läuft weiter.

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Empfohlen

Vollständige Mandatierung

ab 412,93 €

inkl. 19 % USt. · Verfahren vor der Behörde

Ich führe das Verfahren komplett für Sie, gegenüber der Behörde und ggf. dem Gericht – prozesstaktisch und unter Berücksichtigung von Voreintragungen in Flensburg, für das bestmögliche Ergebnis für Ihre Fahrerlaubnis.

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Vollständige Mandatierung

Abrechnung nach dem RVG

Zugrunde liegt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Kosten hängen von der Bedeutung der Angelegenheit für Sie, der Schwere des Vorwurfs sowie vom Umfang und der Schwierigkeit der Sache ab. Üblicherweise wird wie folgt abgerechnet – bei einer Abweichung informiere ich Sie vorher.

Vollständige Mandatierung – gegenüber der Behörde
PositionBetrag
Grundgebühr, RVG 5100135,00 €
Verfahrensgebühr, RVG 5103192,00 €
Postpauschale, RVG 700220,00 €
Summe netto347,00 €
19 % Umsatzsteuer, RVG 700865,93 €
Summe brutto412,93 €

Eventualposten: Fällt für die Akteneinsicht eine Gebühr an, kommen 12,00 € (zzgl. USt.) hinzu.

Wird das Verfahren in Ihrem Sinne abgeschlossen, fallen nochmals 228,48 € (brutto) Anwaltsgebühren an.

Gerichtliches Verfahren in der ersten Instanz: Im Gerichtsverfahren entstehen weitere Kosten nach dem RVG. Fahrtkosten berechne ich nach tatsächlichem Anfall (Zug, Flugzeug, Taxi); Fahrten mit dem Kfz und Abwesenheitsgeld nach dem RVG. Notwendige Spesen (z. B. Übernachtung) sind zu erstatten.

Werden Sie zur Tragung der Kosten verurteilt, tragen Sie auch Gerichtskosten sowie ggf. Kosten für Zeugen oder Sachverständige. Über das Gesamtkostenrisiko informiere ich Sie gerne. Im Falle eines Freispruchs trägt die Staatskasse sämtliche Kosten mit Ausnahme der Reisekosten des Anwalts.

Rechtsbeschwerde: Über hier anfallende Kosten werden Sie gesondert informiert.

Überblick

Was kann es insgesamt kosten?

Alle Stufen der vollständigen Mandatierung auf einen Blick – jeweils brutto inkl. 19 % USt.

Kostenüberblick vollständige Mandatierung
StufeWann?Betrag
Verfahren vor der Behördeimmer, ab Mandatierung412,93 €
Akteneinsichtspauschalefalls die Behörde sie erhebt14,28 €
Erfolgsgebührwenn das Verfahren ohne Gericht in Ihrem Sinne endet228,48 €
Gerichtsverfahren, 1. Instanznur wenn es vor Gericht gehtnach RVG, Auskunft vorab
Fahrt- und Reisekostenbei persönlicher Vertretung vor Ortnach Aufwand, Auskunft vorab

Mit Rechtsschutzversicherung zahlen Sie in der Regel nur eine vereinbarte Selbstbeteiligung und ggf. die Reisekosten.

Rechtsschutzversichert? Na wunderbar!

Zumindest wenn Ihre Versicherung auch Verkehrsordnungswidrigkeiten umfasst. Ich stelle gerne eine kostenlose Deckungsanfrage. Regelmäßig trägt die Rechtsschutzversicherung die Kosten meiner Mandatierung; ggf. zahlen Sie eine vereinbarte Selbstbeteiligung.

Achtung: Fahrt- und ReisekostenDiese übernimmt die Versicherung nicht; sie tragen regelmäßig Sie – selbst bei einem Freispruch. Entweder beauftrage ich einen Anwalt vor Ort (Unterbevollmächtigten) mit der Wahrnehmung der Termine, oder Sie wünschen eine persönliche Vertretung durch mich. Bitte erfragen Sie die zusätzlichen Kosten vorab.

Geblitzt? Handeln Sie schnell – Sie haben nur 2 Wochen Zeit!

Senden Sie mir Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid.

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