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Messverfahren

Mit welchem Gerät wurden Sie gemessen?

Ich stelle Ihnen hier einige der gängigen Messverfahren vor. Soweit ich bereits entsprechende Urteile erwirkt habe oder kenne, informiere ich darüber.

Grundsätzlich gilt für alle Verfahren: Die Vorgaben der Bedienungsanleitung sowie die Wartungsvorgaben der PTB sind einzuhalten. Auch ist immer die eichamtliche Überprüfung zu beachten.

Bitte beachtenIch rate dringend davon ab, mit pauschalen Behauptungen aus anderen Verfahren das eigene Verfahren im Selbstversuch zu führen – mögliche Fehler sind in jedem Einzelfall zu prüfen. Die Darstellung ist beispielhaft, unvollständig, wird laufend ergänzt und ersetzt NIEMALS die Beratung durch einen Fachmann.
01

ESO ES 3.0

Einseitensensor

Ein sog. Einseitensensor mit fünf Helligkeitssensoren, die Hell-Dunkel-Veränderungen rechtwinklig zum Fahrbahnverlauf erfassen und auswerten.

Nach diversen Softwareupdates gibt es noch immer offene Fragen zur Funktionsweise; die Herstellerfirma gibt nicht sämtliche technischen Informationen heraus – auch nicht an gerichtlich bestellte Sachverständige. Bei Prüfung des gesamten Messfilms ist aber eine Plausibilitätskontrolle anhand der Fotoposition und des angegebenen Abstandswerts möglich.

Eine falsche Aufstellung führt nicht zur Unverwertbarkeit: Steht das Gerät nicht rechtwinklig zur Fahrbahn, verlängert sich die Durchfahrtsstrecke zwischen zwei Sensoren – der errechnete Wert wird geringer.

Möglich ist aber eine externe Beeinflussung: Vorauslaufende Schatten sind als messwertbeeinflussend bekannt, besonders bei nahen Lichtquellen. Zu prüfen ist daher der gesamte Aufbau einschließlich aller Lichtquellen (Sonne, Beleuchtung, Reflexionen). Laut Bedienungsanleitung soll immer der gesamte Fahrbahnbereich abgebildet sein, in dem messwertbeeinflussende Vorgänge stattfinden können.

Aus der PraxisIch konnte u. a. nachweisen, dass aufgrund des Schattenwurfs der Lichtquelle der Überwachungskamera nicht auszuschließen war, dass andere Helligkeitsveränderungen die Messung beeinflusst haben. Der Sachverständige hat sich – entgegen seiner Ersteinschätzung – meiner Argumentation angeschlossen.
02

Riegl FG 21

Laserhandmessgerät

Ein Handlasergerät, bei dem keine Überwachungsfotos erstellt werden – das macht eine Überprüfung schwierig.

Das Messprotokoll sollte sehr ordentlich und vollständig ausgefüllt sein. Der Messbeamte ist als Zeuge zu vernehmen, ob er sämtliche Vorgaben der Bedienungsanleitung eingehalten hat. Dabei lässt sich ggf. auch prüfen, ob er mit der Funktionsweise des Geräts überhaupt ausreichend vertraut ist.

03

Traffi Phot S

Fest installierte Anlage

Eine fest installierte Überwachungsanlage, die aus der Überfahrzeit über in der Fahrbahn verlegte Koaxialkabel die Geschwindigkeit errechnet.

Besonders zu achten ist auf die Einhaltung der Wartungsvorgaben der PTB für die verschiedenen Geräteversionen. Auch Abweichungen von den Vorgaben für die verwendeten Bauteile konnte ich bereits darstellen.

Aus der PraxisIn einem Verfahren konnte ich anhand der Akten nachweisen, dass die Wartung nicht vorgabegemäß durchgeführt wurde. Das führte zu einem erheblichen Geschwindigkeitsabschlag – der Mandant blieb punktefrei.
04

Multanova VR 6F

Radarmessung

Ein häufig verwendetes Radargerät, das sowohl extern als auch aus einem Fahrzeug eingesetzt werden kann. Die Geschwindigkeit wird auf Basis des Doppler-Effekts ermittelt.

Entscheidend ist der richtige Aufbau (Winkel zur Fahrbahn). Eine Beeinflussung durch reflektierte Radarstrahlung ist häufig gegeben – erkennbar an unterschiedlichen Fotopositionen der gemessenen Fahrzeuge.

05

Traffipax Speedophot

Radarmessung

Ebenfalls ein Radargerät, für das – wie bei der Multanova VR 6F – Fehlmessungen durch Reflexionen bekannt sind.

Bei beiden Geräten ist der gesamte Messfilm zu prüfen: Zeigt eine nicht unerhebliche Zahl von Fotos untypische Fahrzeugpositionen, ist die gesamte Messreihe in Frage gestellt.

06

Leivtec XV3

Videomessung

Der Sensor sendet infrarote Lichtimpulse aus, die vom Fahrzeug reflektiert werden. Aus Zeit und Entfernung wird die Geschwindigkeit errechnet; die Auswertung erfolgt PC-gestützt anhand eines sog. Messfeldrahmens.

Nach Messwertabweichungen, die die PTB 2021 bestätigt hat, erkennen die Obergerichte das Gerät nicht mehr als standardisiertes Messverfahren an (u. a. OLG Oldenburg, 19.07.2021 – 2 Ss (OWi) 170/21; BayObLG, 12.08.2021 – 202 ObOWi 880/21). Wurden Sie mit einer Leivtec XV3 gemessen, lohnt sich die Prüfung besonders.

07

PoliScan Speed

Lasermessung (LIDAR)

Eine Laserpuls-Laufzeitmessung (LIDAR – Light Detection And Ranging): Das Gerät sendet Lichtimpulse aus und wertet die Zeit bis zur Reflexion durch das Fahrzeug aus. Gemessen wird in 10 bis 75 Metern Entfernung.

Lange eines der umstrittensten Messgeräte. Die Herstellerfirma gibt keine technischen Details bekannt; nachträglich lässt sich nicht nachvollziehen, wann und wo genau die Messung stattfand.

Obergerichtlich ist das Gerät als standardisiertes Messverfahren anerkannt. Einzelne Amtsgerichte haben Messungen dennoch für unverwertbar gehalten, weil sie einer nachträglichen Richtigkeits- oder Plausibilitätskontrolle entzogen sind. Entscheidend ist deshalb der Einzelfall.

08

ProVida

Video-Kfz

Dieses Gerät wird in Einsatzfahrzeugen verbaut und errechnet die Geschwindigkeit aus dem Vergleich von Strecke und benötigter Zeit. Es gibt verschiedene Funktionsarten.

Zu prüfen sind u. a. die Eichung der Anlage im konkreten Einsatzfahrzeug, die Bereifung zum Messzeitpunkt sowie eine ausreichend lange Messstrecke mit gleichbleibendem Abstand.

09

Hinterherfahren

Messung durch Nachfahren

Bei dieser Geschwindigkeitsfeststellung sind diverse Vorgaben zu beachten, u. a.:

  • Der Abstand beider Fahrzeuge muss ungefähr gleichbleibend sein.
  • Der Abstand darf nicht mehr als den angezeigten Tachowert betragen.
  • Die Strecke beträgt mindestens das Fünffache des Tachowerts.
  • Es ist ein Sicherheitsabschlag von mindestens 20 % zu nehmen.
  • Nachts sollte sich das gemessene Kfz im Lichtkegel des Polizeifahrzeugs befinden oder anders absolut sicher zuzuordnen sein.

Weitere Geräte

Behörden setzen laufend neue Geräte ein, etwa ES 8.0, Traffistar S350, PoliScan FM1 oder die Abschnittskontrolle (Section Control). Auch dort gelten Eichung, Bedienungsanleitung und Messprotokoll.

Welches Gerät bei Ihnen eingesetzt wurde, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Ihr Gerät ist hier nicht aufgeführt? Senden Sie mir die Unterlagen – ich prüfe auch andere Messverfahren.

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